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Verpackungsgesetz Deutschland — aktiv

Waren nach Deutschland?
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Wir helfen Ihnen bei LUCID-Registrierung, EPR-Nummer und Verpackungslizenzierung — für alle, die verpackte Waren erstmals in Deutschland in Verkehr bringen. Vollständig online, Antwort in 24h.

24h
Antwortzeit
100%
Online
7
Sprachen
✓  Bin ich betroffen?
Ich bringe verpackte Waren erstmals nach Deutschland
Ich verkaufe über Amazon, Etsy, eBay oder eigenen Shop
Ich bin Importeur oder Hersteller mit DE-Kunden
Mein Unternehmen sitzt außerhalb Deutschlands
⚠ Ohne LUCID drohen Abmahnungen & Bußgelder
⚠ Gilt für alle Verkaufskanäle — nicht nur Amazon
⚠ Bußgelder bis 200.000 €
✓ Wir helfen Ihnen, alle Pflichten zu erfüllen
Verpackungsgesetz Deutschland

Wer ist betroffen?

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) gilt für alle, die verpackte Waren erstmals in Deutschland in Verkehr bringen — unabhängig von Unternehmensgröße, Standort oder Verkaufskanal.

Wer Waren über Amazon DE, eBay, Etsy, Kaufland, Otto oder andere Marktplätze an deutsche Endverbraucher verkauft und dabei Verpackungen verwendet, unterliegt dem VerpackG. Das gilt auch, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Ausland hat.
Wer einen eigenen Shop betreibt — über Shopify, WooCommerce, IONOS, Wix oder eine eigene Plattform — und Waren verpackt nach Deutschland liefert, ist registrierungspflichtig.
Wer Waren aus dem Ausland — z.B. aus China, USA, UK, Türkei — importiert und in Deutschland weiterverkauft oder weitergibt, gilt als derjenige, der die Verpackung erstmals in Verkehr bringt.
Unternehmen, die eigene Produkte herstellen und verpackt an deutsche Endverbraucher verkaufen, sind direkt verpflichtet — sowohl B2C als auch B2B.
Das VerpackG gilt territorial. Britische, chinesische, amerikanische oder andere internationale Unternehmen, die Waren nach Deutschland verkaufen, unterliegen denselben Pflichten wie deutsche Firmen.
Auch beim Dropshipping kommt es darauf an, wer die Ware erstmals in Deutschland in Verkehr bringt. Die Verantwortung liegt beim Händler, nicht automatisch beim Lieferanten.
Auch im B2B-Bereich kann eine Pflicht entstehen, wenn die Verpackung beim Endverbraucher als Abfall anfällt.
Von der Registrierungspflicht ausgenommen sind Unternehmen, die ausschließlich Transportverpackungen verwenden, die nicht beim Endverbraucher anfallen. Ob Sie betroffen sind — wir prüfen das kostenlos.
Nicht sicher, ob Sie betroffen sind?
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Leistungen

Alles aus einer Hand

Von der ersten Registrierung bis zur laufenden Compliance — wir helfen auf jedem Schritt.

Ablauf

In 4 Schritten compliant

1

Anfrage stellen

Formular ausfüllen oder WhatsApp — auf Deutsch, Englisch, Chinesisch oder Russisch.

2

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Wir prüfen Ihre Situation und senden ein Angebot innerhalb von 24h.

3

Wir helfen bei jedem Schritt

LUCID, Lizenz, EPR — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

4

Laufende Betreuung

Fristen, Meldungen — wir bleiben an Ihrer Seite.

Preise

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Wählen Sie das Paket, das zu Ihrem Unternehmen passt.

Basis
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  • Hilfe bei der LUCID-Registrierung & EPR-Nummer
  • Hilfe bei der Wahl des dualen Systems
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  • Anleitung zur Jahresmeldung
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