Neben dem Verpackungsgesetz (VerpackG) gibt es in Deutschland ein weiteres wichtiges System: den Einwegkunststofffonds (DIVID).

Dieses betrifft Unternehmen, die bestimmte Einwegkunststoffprodukte in Verkehr bringen und verpflichtet sie zur Registrierung sowie zur Zahlung von Abgaben.

Viele Händler wissen nicht, dass neben der Verpackungslizenz zusätzliche Kosten entstehen können.

Einwegkunststofffonds (DIVID) – Pflichten und Kosten für Unternehmen

Was ist der Einwegkunststofffonds (DIVID)?


Der Einwegkunststofffonds dient dazu, die Reinigung von öffentlichen Räumen von Kunststoffabfällen zu finanzieren.

Unternehmen zahlen Abgaben für Produkte, die typischerweise nach einmaliger Nutzung im öffentlichen Raum entsorgt werden.

Wann betrifft Sie der Einwegkunststofffonds?


Der Einwegkunststofffonds betrifft Sie, wenn Sie Produkte verkaufen, die:


  • aus Kunststoff bestehen

  • nur einmal verwendet werden

  • direkt nach der Nutzung entsorgt werden

👉 Besonders relevant ist dies für To-Go Produkte und bestimmte Einwegartikel.

Typische Produkte, die betroffen sein können


To-Go Lebensmittelverpackungen

  • Einwegbecher für Getränke

  • Kunststoffbesteck

  • Luftballons

  • Tabakprodukte mit Filtern

  • bestimmte Einwegbehälter für Lebensmittel

Was betrifft Sie in der Regel NICHT?


Versandkartons

  • Produktverpackungen (z. B. Gläser, Flaschen)

  • Füllmaterial (z. B. Luftpolsterfolie)

  • Verpackung für langlebige Produkte

👉 Diese fallen normalerweise nur unter das Verpackungsgesetz.

Wir helfen Ihnen bei der Prüfung und Umsetzung


✔ Prüfung, ob Sie betroffen sind
✔ Unterstützung bei der Registrierung
✔ Vermeidung unnötiger Kosten
✔ Kombination mit Verpackungslizenz


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